Rollerurlaub - Skandinavien


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Rollerurlaub - Dänemark


Mit einem Motorroller kann Dänemark ganz entspannt erkundet werden. Der eigene Roller kann einfach aus Deutschland mitgebracht werden, oder vor Ort wird ein Modell gemietet.

Alle in Deutschland gültigen Führerscheine werden auch in Dänemark anerkannt. Ein internationaler Führerschein ist nicht notwendig. Es dürfen jedoch auch im Ausland nur die Fahrzeugklassen gefahren werden, für die in Deutschland eine Fahrerlaubnis erworben wurde, auch wenn das ausländische Recht die Führerscheinklassen anders einteilt. In Dänemark gilt als Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder/Knallert , die höchstens 25 km/h fahren, die deutsche Roller-Fahrerlaubnis, die sog. TÜV-Bescheinigung. Der dänische Knallert 25-Führerschein kann von Jugendlichen ab 16 Jahren erworben werden. Wer über 18 Jahre alt ist, kann einen 25er Knallert ganz ohne Führerschein fahren, wenn der Roller bei der Behörde angemeldet und versichert ist. Um 45er Knallert zu fahren, ist ein deutscher oder dänischer Auto- oder Motorrad-Führerschein notwendig.

Wer in Dänemark mit seinem eigenen Motorroller fährt, muss einen gültigen Versicherungsnachweis mit sich führen. Eine spezielle Auslandsversicherung oder eine "grüne Karte" ist innerhalb Europas nicht erforderlich, die deutsche Haftpflichtversicherung gilt auch in Dänemark. Dort sind alle Fahrer und Beifahrer von zwei- und dreirädrigen Krafträdern dazu verpflichtet, einen Helm zu tragen. Wer ohne Helm in eine Polizeikontrolle gerät, kann mit einer Strafe von etwa 200 Euro rechnen. Die Polizei ist generell aufmerksam gegenüber Verstößen gegen die Verkehrsordnung. Neben Radarkontrollen gibt es mobile Prüfstände für Zweiräder, an denen getunte und offen fahrende Roller schnell erkannt werden, wofür ebenfalls empfindliche Strafen fällig werden.

In der dänischen Straßenverkehrsordnung sind die 25er Knallert den Fahrrädern gleichgestellt. Sie dürfen also auf Radwegen fahren, so lange am Radwegschild nicht Knallert forbud steht, und müssen verkehrssicher mit Reflektoren und Beleuchtung ausgestattet sein. Es ist sogar erlaubt, an den Stränden entlang zu fahren, solange keine Fußgänger gefährdet werden. Dabei ist ebenfalls die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h einzuhalten. Für schnellere Zweiräder gelten diese speziellen Regeln nicht.

In Dänemark sind öfters Roller ohne Kennzeichen zu sehen. Dies ist nur für 25er Knallert mit einem Baujahr vor 2006 erlaubt. Wer zudem ein gültiges Kennzeichen besitzt, z. B. da der Roller nur für den Urlaub aus Deutschland eingeführt wurde, darf sein Kennzeichen keinesfalls einfach abnehmen. Dänische 25er Roller bekommen ein gelbes Kennzeichen, 45er ein Weißes mit rotem Rand.