Drohnen und unbemannte Flugobjekte - Skandinavien


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Drohnen und unbemannte Flugobjekte - Norwegen



Norwegen-Reisen können sich für kreative Drohnen-Piloten als absoluter Gewinn erweisen. Wer gerne mit Drohnen fliegt und atemberaubende Aufnahmen liebt, der wird mit den wild-schönen Landschaften Norwegens belohnt. Die hohen Berge und reißenden Flüssen sowie die tiefen Fjorde sind für Piloten von unbemannten Flugobjekten ein wahres Paradies.

Die Regeln für unbemannten Flug in Norwegen


Seit ein paar Jahren schon sind die strengen Gesetze zum Drohnenflug gelockert worden. Um empfindlichen Strafen zu entgehen, sollten die Piloten von Quadrocoptern und Drohnen die Gesetze unbedingt beachten. Private Flüge sind in Norwegen unreguliert. Für kommerzielle Flüge muss der Pilot eine Lizenz beantragen.

Werden in Norwegen Drohnen zur Freizeitbeschäftigung genutzt, dann zählen sie laut dem Gesetz zu den Modellflugzeugen. Alle anderen Multicopter werden in drei Kategorien unterteilt. Die Piloten müssen eine Erklärung abgeben, dass sie sich an die Regeln der entsprechenden Kategorie halten.

Praktische Regeln beim Fliegen mit unbemannten Flugobjekten


Für unbemannte Flugobjekte liegt in Norwegen die maximal zulässige Aufstiegshöhe bei 120 Metern. Die Drohnen dürfen im norwegischen Luftraum immer nur innerhalb der Sichtweite fliegen. Nur gewerbliche Nutzer sind verpflichtet, die Drohne zu versichern. Der Abschluss einer Police ist jedoch für jeden passionierten Piloten eines unbemannten Flugobjektes empfehlenswert. Es gibt für privat genutzte Drohnen keine Gewichtsbegrenzung. Für Drohnen, die kommerziell genutzt werden, gelten die entsprechenden Gewichtsklassen.

Sicherheitstechnische Regelungen für unbemannte Flugobjekte


Private Drohnen müssen einen Abstand von 150 Metern zu jeder Art von Verkehr sowie Gebäuden und zu Personen strikt einhalten. Jeder Multicopter (Drohnen-Quadrocopter, Modellflugzeug usw.) muss zu den norwegischen Flughäfen einen Abstand von fünf Kilometern einhalten. Gewerbliche Drohnen müssen zu Gebäuden, unbeteiligten Personen und Fahrzeugen eine Distanz von 50 Metern einhalten und zu Menschenansammlungen von mehr als 100 Personen einen Abstand von 150 Metern berücksichtigen.

Wann und wo dürfen unbemannte Flugobjekte fliegen?


Die norwegische Luftbehörde liefert bei Bedarf genaue Informationen zu den Vorschriften und Regelungen für unbemannte Flugobjekte. Die Betriebszeiten sind genau geregelt. So sind Drohnen-Flüge bei Nacht immer nur unter der Aufsicht eines Modellsport-Clubs erlaubt. Um Nachtflüge durchführen zu können, müssen gewerbliche Piloten besondere Auflagen erfüllen. Die Bedienungsanleitung des unbemannten Flugobjektes muss vom Luftfahramt bestätigt werden. Strenge Regeln zur Nutzung von Drohnen in Norwegen beziehen sich mit Beschränkungen vor allem auf die Nähe von Nationalparks, Militäranlagen und Flughäfen.

In Oslo gibt es eine Flugverbotszone, die sich weit in die Innenstadt hinein erstreckt. Die Regeln sind dementsprechend in und rund um die Stadt Oslos streng und die Piloten von unbemannten Flugobjekten werden beim Brechen der Regeln rigoros verfolgt und bestraft.

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Drohnen und unbemannte Flugobjekte - Schweden



Im Oktober 2016 sorgte das schwedische Verfassungsgericht mit einem Urteil bei vielen Drohnenpiloten für Entsetzen. Denn die Richter urteilten: Eine Drohne mit Kamera ist einer Überwachungskamera gleichzusetzen. Dies klingt auf den ersten Blick wenig spektakulär, hat aber weitreichende Folgen. Denn die Nutzung von Überwachungskameras ist in Schweden streng reglementiert. Faktisch müssen damit alle Piloten eines unbemannten Flugobjekts mit Kamera zuvor eine staatliche Genehmigung einholen - die allerdings nur selten erteilt wird. Allerdings gilt diese Regelung nur für in Schweden ansässige Personen sowie Bürger von Staaten außerhalb der Europäischen Union. Touristen aus EU-Ländern dürfen hingegen auch weiterhin fligen, müssen aber einige Regeln einhalten.

Wenn keine Lizenz beantragt wird gelten für EU-Bürger folgende Regeln für den Flug unbemannter Flugobjekte in Schweden:

1. Der Pilot muss das Flugobjekt jederzeit sehen können. Der Einsatz von Hilfsmitteln - etwa einem Fernglas - ist dabei nicht gestattet. Die maximale Entfernung darf zudem 500 Meter nicht übersteigen.
2. Die maximale Flughöhe beträgt 150 Meter.
3. Fotoaufnahmen im öffentlichen Raum sind grundsätzlich nicht gestattet. Wer dennoch Fotos machen möchte, benötigt eine Genehmigung der Provinzialregierung. Wer Landschaftsaufnahmen veröffentlichen möchte, muss zudem die Zustimmung des Landesvermessungsamts einholen.
4. Flüge über großen Menschenmengen sind nicht erlaubt. Dies gilt für Sportveranstaltungen, Festivals, Demonstrationen und andere Großveranstaltungen.
5. Andere Einwohner dürfen sich durch die Nutzung der Drohne nicht gestört fühlen.
6. Sperrgebiete wie Gefängnisse, Atomkraftwerke und Nationalparks dürfen nicht überflogen werden.
7. Es ist ein Flug-Logbuch zu führen.

Diese Regeln gelten allerdings nur für private Flüge. Kommt ein unbemanntes Flugobjekt hingegen zu kommerziellen oder zu Forschungszwecken zum Einsatz, muss zwingend eine Lizenz beantragt werden. Selbiges gilt für den Fall, dass die Drohne außerhalb der Sichtweite geflogen werden soll. Die Lizenz muss bei der "Swedish Transport Agency" beantragt werden. Dazu sind folgende Angaben notwendig:

1. Der Name des Piloten sowie Angaben über dessen Flugerfahrung.
2. Die persönlichen Daten des Piloten.
3. Die Daten und ein Foto des Drohnenmodells.
4. Eine Beschreibung der Sicherheitsfunktionen des unbemannten Fluggeräts.
5. Ein Nachweis über eine abgeschlossene Versicherung.

Sowohl private als auch kommerzielle Piloten von unbemannten Flugobjekten müssen zudem die allgemeinen Luftfahrtvorschriften des Landes beachten. Dies ist insbesondere relevant, wenn Flüge in der Kontrollzone eines Flughafens stattfinden sollen. In diesem Fall muss zwingend die Genehmigung der Flughafenverwaltung vorliegen. Der Einsatz von unbemannten Fluggeräten zu Kommunikationszwecken - etwa zur Verbreitung eines Radiosignals - muss vom Amt für Post- und Telekommunikation genehmigt werden.

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Drohnen und unbemannte Flugobjekte - Finnland





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Drohnen und unbemannte Flugobjekte - Dänemark




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